<!--[-->Klassen‑Verordnung – Regelungen für anerkannte Schiffsprüfungs‑ und -besichtigungsorganisationen<!--]-->
Klassen‑Verordnung – Regelungen für anerkannte Schiffsprüfungs‑ und -besichtigungsorganisationen
Verordnung vom 19.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, welche Schiffsprüfungs‑ und -besichtigungsorganisationen (Klassifikationsgesellschaften) in Österreich anerkannt werden dürfen, legt deren Pflichten fest und definiert das Verfahren für Anerkennung, Überwachung sowie mögliche Aussetzung oder Entzug.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/19/2004XXII
Umwelt
Verkehr
Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, welche Schiffsprüfungs‑ und -besichtigungsorganisationen (Klassifikationsgesellschaften) in Österreich anerkannt werden dürfen, legt deren Pflichten fest und definiert das Verfahren für Anerkennung, Überwachung sowie mögliche Aussetzung oder Entzug.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert zentrale Begriffe wie „Klassen‑Richtlinie“, „Klassifikationsgesellschaft“ und den „Leistungsnachweis über Sicherheit und Verschmutzungsverhütung“.
  • Österreichische Seeschiffe (außer Jachten) dürfen nur von einer EU‑anerkannten Klassifikationsgesellschaft gebaut und instandgehalten werden, die die höchste Klasse besitzt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gorbach Hubert © Parlamentsdirektion

Gorbach Hubert

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.