Klassen‑Verordnung – Regelungen für anerkannte Schiffsprüfungs‑ und -besichtigungsorganisationen
Verordnung vom 19.01.2004Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, welche Schiffsprüfungs‑ und -besichtigungsorganisationen (Klassifikationsgesellschaften) in Österreich anerkannt werden dürfen, legt deren Pflichten fest und definiert das Verfahren für Anerkennung, Überwachung sowie mögliche Aussetzung oder Entzug.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/19/2004XXII
Umwelt
Verkehr
Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, welche Schiffsprüfungs‑ und -besichtigungsorganisationen (Klassifikationsgesellschaften) in Österreich anerkannt werden dürfen, legt deren Pflichten fest und definiert das Verfahren für Anerkennung, Überwachung sowie mögliche Aussetzung oder Entzug.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zentrale Begriffe wie „Klassen‑Richtlinie“, „Klassifikationsgesellschaft“ und den „Leistungsnachweis über Sicherheit und Verschmutzungsverhütung“.
- Österreichische Seeschiffe (außer Jachten) dürfen nur von einer EU‑anerkannten Klassifikationsgesellschaft gebaut und instandgehalten werden, die die höchste Klasse besitzt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.