<!--[-->Verordnung zur Verleihung akademischer Bezeichnungen für Lehrgänge der Wirtschaftskammer<!--]-->
Verordnung zur Verleihung akademischer Bezeichnungen für Lehrgänge der Wirtschaftskammer Verordnung vom 8/27/2004
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur8/27/2004XXII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung 340/2004 erlaubt dem Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich, drei Lehrgänge – Industrial Engineer, Konstruktionstechniker und Fertigungstechniker – als "Lehrgang universitären Charakters" zu bezeichnen und den Absolvent*innen akademische Titel zu verleihen. Die Regelung war vom 1. Oktober 2004 bis zum 31. Dezember 2010 gültig.

Schwerpunkte

  • Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich darf den Lehrgang "Akademische/r Industrial Engineer" offiziell als "Lehrgang universitären Charakters" bezeichnen.
  • Die wissenschaftliche Leitung des Lehrgangs kann den Absolvent*innen die Titel "Akademische Industrial Engineer" (für Frauen) bzw. "Akademischer Industrial Engineer" (für Männer) verleihen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gehrer Elisabeth

Gehrer Elisabeth

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.