<!--[-->Verordnung zur Verleihung akademischer Bezeichnungen für Lehrgänge der Wirtschaftskammer<!--]-->
Verordnung zur Verleihung akademischer Bezeichnungen für Lehrgänge der Wirtschaftskammer
Verordnung vom 27.08.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung 340/2004 erlaubt dem Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich, drei Lehrgänge – Industrial Engineer, Konstruktionstechniker und Fertigungstechniker – als "Lehrgang universitären Charakters" zu bezeichnen und den Absolvent*innen akademische Titel zu verleihen. Die Regelung war vom 1. Oktober 2004 bis zum 31. Dezember 2010 gültig.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur8/27/2004XXII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung 340/2004 erlaubt dem Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich, drei Lehrgänge – Industrial Engineer, Konstruktionstechniker und Fertigungstechniker – als "Lehrgang universitären Charakters" zu bezeichnen und den Absolvent*innen akademische Titel zu verleihen. Die Regelung war vom 1. Oktober 2004 bis zum 31. Dezember 2010 gültig.

Schwerpunkte

  • Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich darf den Lehrgang "Akademische/r Industrial Engineer" offiziell als "Lehrgang universitären Charakters" bezeichnen.
  • Die wissenschaftliche Leitung des Lehrgangs kann den Absolvent*innen die Titel "Akademische Industrial Engineer" (für Frauen) bzw. "Akademischer Industrial Engineer" (für Männer) verleihen.
Dokumente (PDFs)
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Gehrer Elisabeth

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