<!--[-->Änderung der Altlastenatlas‑Verordnung (2004)<!--]-->
Änderung der Altlastenatlas‑Verordnung (2004)
Verordnung vom 30.08.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. August 2004 ergänzt die Altlastenatlas‑Verordnung um neue Einträge von kontaminierten Standorten und legt fest, dass die überarbeiteten Anlagen 3 und 4 am 15. September 2004 in Kraft treten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/30/2004XXII
Umwelt
Bodenreform

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. August 2004 ergänzt die Altlastenatlas‑Verordnung um neue Einträge von kontaminierten Standorten und legt fest, dass die überarbeiteten Anlagen 3 und 4 am 15. September 2004 in Kraft treten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ändert § 2 der Altlastenatlas‑VO, indem der bisherige Text zu Absatz (1) wird und ein neuer Absatz (2) eingefügt wird.
  • Die neuen Absätze legen fest, dass die überarbeiteten Anlagen 3 und 4 am 15. September 2004 in Kraft treten.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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