Zusammenfassung
Die Verordnung vom 30. August 2004 ergänzt die Altlastenatlas‑Verordnung um neue Einträge von kontaminierten Standorten und legt fest, dass die überarbeiteten Anlagen 3 und 4 am 15. September 2004 in Kraft treten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/30/2004XXII
Umwelt
Bodenreform
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 30. August 2004 ergänzt die Altlastenatlas‑Verordnung um neue Einträge von kontaminierten Standorten und legt fest, dass die überarbeiteten Anlagen 3 und 4 am 15. September 2004 in Kraft treten.Schwerpunkte
- Die Verordnung ändert § 2 der Altlastenatlas‑VO, indem der bisherige Text zu Absatz (1) wird und ein neuer Absatz (2) eingefügt wird.
- Die neuen Absätze legen fest, dass die überarbeiteten Anlagen 3 und 4 am 15. September 2004 in Kraft treten.
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