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Änderung der Übertragungs‑Verordnung für die Zivildienstverwaltung Verordnung vom 8/30/2004
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Bundesministerium für Inneres8/30/2004XXII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. August 2004 ändert die Übertragungs‑Verordnung der Zivildienstverwaltung. Sie legt fest, dass ein ausgewähltes Unternehmen bestimmte Verwaltungsaufgaben übernehmen darf und ergänzt § 4 um einen neuen Absatz. Die Änderungen gelten seit dem 1. September 2004.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph (§ 1) legt fest, dass ein ausgewähltes Unternehmen bestimmte Aufgaben der Zivildienstverwaltung übernehmen darf.
  • Der bisherige § 4 wird um einen neuen Absatz 2 ergänzt, in dem weitere Details zur Aufgabenübertragung geregelt werden.
Dokumente (PDFs)
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Strasser Ernst, Dr.

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