Zusammenfassung
Die Verordnung vom 30. August 2004 ändert die Übertragungs‑Verordnung der Zivildienstverwaltung. Sie legt fest, dass ein ausgewähltes Unternehmen bestimmte Verwaltungsaufgaben übernehmen darf und ergänzt § 4 um einen neuen Absatz. Die Änderungen gelten seit dem 1. September 2004.Bundesministerium für Inneres8/30/2004XXII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 30. August 2004 ändert die Übertragungs‑Verordnung der Zivildienstverwaltung. Sie legt fest, dass ein ausgewähltes Unternehmen bestimmte Verwaltungsaufgaben übernehmen darf und ergänzt § 4 um einen neuen Absatz. Die Änderungen gelten seit dem 1. September 2004.Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph (§ 1) legt fest, dass ein ausgewähltes Unternehmen bestimmte Aufgaben der Zivildienstverwaltung übernehmen darf.
- Der bisherige § 4 wird um einen neuen Absatz 2 ergänzt, in dem weitere Details zur Aufgabenübertragung geregelt werden.
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