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Änderung der Übertragungs‑Verordnung für die Zivildienstverwaltung
Verordnung vom 30.08.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. August 2004 ändert die Übertragungs‑Verordnung der Zivildienstverwaltung. Sie legt fest, dass ein ausgewähltes Unternehmen bestimmte Verwaltungsaufgaben übernehmen darf und ergänzt § 4 um einen neuen Absatz. Die Änderungen gelten seit dem 1. September 2004.
Bundesministerium für Inneres8/30/2004XXII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. August 2004 ändert die Übertragungs‑Verordnung der Zivildienstverwaltung. Sie legt fest, dass ein ausgewähltes Unternehmen bestimmte Verwaltungsaufgaben übernehmen darf und ergänzt § 4 um einen neuen Absatz. Die Änderungen gelten seit dem 1. September 2004.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph (§ 1) legt fest, dass ein ausgewähltes Unternehmen bestimmte Aufgaben der Zivildienstverwaltung übernehmen darf.
  • Der bisherige § 4 wird um einen neuen Absatz 2 ergänzt, in dem weitere Details zur Aufgabenübertragung geregelt werden.
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Strasser Ernst, Dr.

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3 - Niederösterreich



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