Verordnung zur Verleihung akademischer Bezeichnungen für den Lehrgang Electrical Process Engineering
Verordnung vom 01.09.2004Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt dem Wirtschaftsförderungsinstitut, den Lehrgang „Electrical Process Engineering“ als universitären Lehrgang zu bezeichnen und verleiht den Absolventen die Titel „Akademische/ Akademischer Electrical Process Engineer“. Gültig vom 1. Oktober 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur9/1/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt dem Wirtschaftsförderungsinstitut, den Lehrgang „Electrical Process Engineering“ als universitären Lehrgang zu bezeichnen und verleiht den Absolventen die Titel „Akademische/ Akademischer Electrical Process Engineer“. Gültig vom 1. Oktober 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich darf den Lehrgang „Electrical Process Engineering“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Die wissenschaftliche Leitung des Lehrgangs darf den Absolventinnen die Bezeichnung „Akademische Electrical Process Engineer“ und den Absolventen „Akademischer Electrical Process Engineer“ verleihen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.