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Vermarktungsnormen für Eier – Kennzeichnung, Registrierung und Meldepflichten
Verordnung vom 03.09.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Eier mit Güte‑ und Gewichtsklassen gekennzeichnet, in Rechnungen angegeben und in Werbung genannt werden müssen; ein Erzeugercode und Packstellen‑Kennnummern sichern Rückverfolgbarkeit, während Verstöße als Verwaltungsübertretungen geahndet werden.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/3/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Eier mit Güte‑ und Gewichtsklassen gekennzeichnet, in Rechnungen angegeben und in Werbung genannt werden müssen; ein Erzeugercode und Packstellen‑Kennnummern sichern Rückverfolgbarkeit, während Verstöße als Verwaltungsübertretungen geahndet werden.

Schwerpunkte

  • Auf Rechnungen, Lieferscheinen und sonstigen Transportpapieren müssen die Güte‑ und Gewichtsklassen angegeben werden.
  • Werbung für Eier muss die Güte‑ und Gewichtsklassen nennen, wenn Preise pro Gewichtseinheit angegeben werden.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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