Erweiterung der BHZÜV für EU‑Bürger im Gesundheits‑ und Krankenpflegebereich
Verordnung vom 10.09.2004Zusammenfassung
Die Verordnung 352/2004 ergänzt die Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung. Sie erlaubt EU‑Bürgern im Gesundheits‑ und Krankenpflegebereich, wenn ihr Gehalt mindestens 40 % der Höchstbeitragsgrundlage beträgt, in die Höchstzahlenüberziehung einbezogen zu werden.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/10/2004XXII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Ausländerbeschäftigung
Zusammenfassung
Die Verordnung 352/2004 ergänzt die Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung. Sie erlaubt EU‑Bürgern im Gesundheits‑ und Krankenpflegebereich, wenn ihr Gehalt mindestens 40 % der Höchstbeitragsgrundlage beträgt, in die Höchstzahlenüberziehung einbezogen zu werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die BHZÜV um eine Regelung für EU‑Bürger, die im Gesundheits‑ und Krankenpflegebereich arbeiten.
- Sie legt fest, dass diese Beschäftigten mindestens 40 % der Höchstbeitragsgrundlage verdienen müssen, um in die Höchstzahlenüberziehung einbezogen zu werden.
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