<!--[-->Erweiterung der BHZÜV für EU‑Bürger im Gesundheits‑ und Krankenpflegebereich<!--]-->
Erweiterung der BHZÜV für EU‑Bürger im Gesundheits‑ und Krankenpflegebereich Verordnung vom 9/10/2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/10/2004XXII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Ausländerbeschäftigung

Zusammenfassung

Die Verordnung 352/2004 ergänzt die Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung. Sie erlaubt EU‑Bürgern im Gesundheits‑ und Krankenpflegebereich, wenn ihr Gehalt mindestens 40 % der Höchstbeitragsgrundlage beträgt, in die Höchstzahlenüberziehung einbezogen zu werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die BHZÜV um eine Regelung für EU‑Bürger, die im Gesundheits‑ und Krankenpflegebereich arbeiten.
  • Sie legt fest, dass diese Beschäftigten mindestens 40 % der Höchstbeitragsgrundlage verdienen müssen, um in die Höchstzahlenüberziehung einbezogen zu werden.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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