<!--[-->Freie‑Medizinprodukte‑Verordnung 2004 – Liberalisierung des Handels mit einfachen Medizinprodukten<!--]-->
Freie‑Medizinprodukte‑Verordnung 2004 – Liberalisierung des Handels mit einfachen Medizinprodukten Verordnung vom 9/10/2004
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/10/2004XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Medizinprodukte zur Eigenanwendung frei gehandelt werden dürfen und erweitert das Verkaufsrecht für Drogisten, sofern eine Beratung stattfindet.

Schwerpunkte

  • Der Handel mit bestimmten einfachen Medizinprodukten (z. B. Fieberthermometer, Bandagen, Heftpflaster, Erste‑Hilfe‑Ausrüstung, Kondome, Blutdruckmessgeräte) ist nicht ausschließlich dem reglementierten Gewerbe des Handels mit Medizinprodukten vorbehalten.
  • Drogisten dürfen diese Produkte ebenfalls verkaufen, sofern die Abgabe im Rahmen eines fachlich geeigneten Beratungsgesprächs erfolgt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.