Freie‑Medizinprodukte‑Verordnung 2004 – Liberalisierung des Handels mit einfachen Medizinprodukten Verordnung vom 9/10/2004
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/10/2004XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Medizinprodukte zur Eigenanwendung frei gehandelt werden dürfen und erweitert das Verkaufsrecht für Drogisten, sofern eine Beratung stattfindet.Schwerpunkte
- Der Handel mit bestimmten einfachen Medizinprodukten (z. B. Fieberthermometer, Bandagen, Heftpflaster, Erste‑Hilfe‑Ausrüstung, Kondome, Blutdruckmessgeräte) ist nicht ausschließlich dem reglementierten Gewerbe des Handels mit Medizinprodukten vorbehalten.
- Drogisten dürfen diese Produkte ebenfalls verkaufen, sofern die Abgabe im Rahmen eines fachlich geeigneten Beratungsgesprächs erfolgt.
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