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Übertragung von Lehrbetriebsaufgaben an die AGES
Verordnung vom 10.09.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zusätzliche Aufgaben im Bereich Lebensmittelverarbeitung, insbesondere Milch, sowie den Lehrbetrieb für Schüler der Höheren Landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt Francisco Josephinum Wieselburg. Sie tritt am 1. April 2004 in Kraft.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/10/2004XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zusätzliche Aufgaben im Bereich Lebensmittelverarbeitung, insbesondere Milch, sowie den Lehrbetrieb für Schüler der Höheren Landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt Francisco Josephinum Wieselburg. Sie tritt am 1. April 2004 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die AGES übernimmt den Lehrbetrieb für die Schüler der Höheren Landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt Francisco Josephinum Wieselburg.
  • Für die Bearbeitung von Lebensmitteln, insbesondere Milch, stellt die AGES geeignete Sachmittel und Personal (außer solchem, das ausschließlich für spezielle Ausbildung nötig ist) in sieben Labor‑ bzw. Praktikumsbereichen bereit.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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