<!--[-->Änderung der Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2001 (2004)<!--]-->
Änderung der Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2001 (2004) Verordnung vom 9/10/2004
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/10/2004XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Im September 2004 wurde die Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2001 zum dritten Mal geändert. Die Änderungen vereinfachen Meldungen, führen eine jährliche Berichtspflicht ein, definieren neue Milchprodukt‑Kategorien und legen Höchstpreise für verschiedene Milchprodukte fest.

Schwerpunkte

  • Meldepflichten werden vereinfacht: Liegt bereits eine Verpflichtungserklärung vor, müssen in den Folgejahren nur noch die Grunddaten (Schuladresse, Kennzahl, Schülerzahl, Schultage) übermittelt werden.
  • Die AMA muss bis zum 15. Dezember jedes Jahres die im Vorjahr ausgezahlte Menge, die beihilfefähige Höchstmenge, Kontrollergebnisse und eine Zusammenfassung von Informations‑ und Werbemaßnahmen an den Bundesminister melden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing.

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.