Zusammenfassung
Im September 2004 wurde die Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2001 zum dritten Mal geändert. Die Änderungen vereinfachen Meldungen, führen eine jährliche Berichtspflicht ein, definieren neue Milchprodukt‑Kategorien und legen Höchstpreise für verschiedene Milchprodukte fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/10/2004XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Im September 2004 wurde die Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2001 zum dritten Mal geändert. Die Änderungen vereinfachen Meldungen, führen eine jährliche Berichtspflicht ein, definieren neue Milchprodukt‑Kategorien und legen Höchstpreise für verschiedene Milchprodukte fest.Schwerpunkte
- Meldepflichten werden vereinfacht: Liegt bereits eine Verpflichtungserklärung vor, müssen in den Folgejahren nur noch die Grunddaten (Schuladresse, Kennzahl, Schülerzahl, Schultage) übermittelt werden.
- Die AMA muss bis zum 15. Dezember jedes Jahres die im Vorjahr ausgezahlte Menge, die beihilfefähige Höchstmenge, Kontrollergebnisse und eine Zusammenfassung von Informations‑ und Werbemaßnahmen an den Bundesminister melden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.