Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/13/2004XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Sprengarbeitenverordnung legt fest, wer Sprengarbeiten durchführen darf, welche Pflichten Arbeitgeber haben und wie Sprengmittel sicher zu lagern, zu transportieren und zu zünden sind.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Arbeiten, bei denen Sprengstoffe eingesetzt werden – außer für reine Forschungs‑ oder Herstellungszwecke.
- Nur Personen ab 21 Jahren, die nach den §§ 62, 63 und 113 ASchG befugt sind, dürfen Sprengarbeiten selbst ausführen; jüngere Personen können als Hilfskräfte bei definierten Tätigkeiten eingesetzt werden.
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