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Sicherheitsvorschriften für Sprengarbeiten (SprengV) Verordnung vom 9/13/2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/13/2004XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Sprengarbeitenverordnung legt fest, wer Sprengarbeiten durchführen darf, welche Pflichten Arbeitgeber haben und wie Sprengmittel sicher zu lagern, zu transportieren und zu zünden sind.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Arbeiten, bei denen Sprengstoffe eingesetzt werden – außer für reine Forschungs‑ oder Herstellungszwecke.
  • Nur Personen ab 21 Jahren, die nach den §§ 62, 63 und 113 ASchG befugt sind, dürfen Sprengarbeiten selbst ausführen; jüngere Personen können als Hilfskräfte bei definierten Tätigkeiten eingesetzt werden.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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