Zusammenfassung
Die 5. Änderung der Verordnung über Sicherheiten für Marktordnungswaren erweitert den Anwendungsbereich um die gemeinsamen Marktorganisationen für Bananen und Wein sowie um besondere Maßnahmen für den Markt für landwirtschaftlichen Ethylalkohol. Damit müssen künftig auch diese Produkte durch Sicherheiten an das Bundesministerium für Land‑ und Forstwirtschaft abgewickelt werden.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/20/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die 5. Änderung der Verordnung über Sicherheiten für Marktordnungswaren erweitert den Anwendungsbereich um die gemeinsamen Marktorganisationen für Bananen und Wein sowie um besondere Maßnahmen für den Markt für landwirtschaftlichen Ethylalkohol. Damit müssen künftig auch diese Produkte durch Sicherheiten an das Bundesministerium für Land‑ und Forstwirtschaft abgewickelt werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird dahingehend geändert, dass die erste Ziffer nun den Bereich der gemeinsamen Marktorganisationen für Bananen und Wein umfasst.
- Zusätzlich wird der Bereich besonderer Maßnahmen für den Markt für Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs in die Sicherheitenregelung einbezogen.
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