<!--[-->Änderung der Futtermittelverordnung 2000 – Kennzeichnung, Zulassung und Importbeschränkungen<!--]-->
Änderung der Futtermittelverordnung 2000 – Kennzeichnung, Zulassung und Importbeschränkungen Verordnung vom 9/24/2004
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/24/2004XXII
Umwelt
Gesundheit
Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 ergänzt die Futtermittelverordnung 2000 um neue Kennzeichnungs‑ und Zulassungsregeln, ein Verbot bestimmter Stoffe sowie strengere Einfuhr‑ und Kontrollvorschriften.

Schwerpunkte

  • Kennzeichnungspflicht für Futtermittel‑Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel, die Fischmehl, hydrolysierte Proteine oder Calciumphosphate enthalten: Hinweis, dass sie nicht an Wiederkäuer verfüttert werden dürfen.
  • Futtermittel‑Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel, die unter die EU‑Verordnung 1829/2003 fallen, müssen als genetisch verändert gekennzeichnet werden.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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