<!--[-->Änderung der Futtermittelverordnung 2000 – Kennzeichnung, Zulassung und Importbeschränkungen<!--]-->
Änderung der Futtermittelverordnung 2000 – Kennzeichnung, Zulassung und Importbeschränkungen
Verordnung vom 24.09.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 ergänzt die Futtermittelverordnung 2000 um neue Kennzeichnungs‑ und Zulassungsregeln, ein Verbot bestimmter Stoffe sowie strengere Einfuhr‑ und Kontrollvorschriften.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/24/2004XXII
Umwelt
Gesundheit
Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 ergänzt die Futtermittelverordnung 2000 um neue Kennzeichnungs‑ und Zulassungsregeln, ein Verbot bestimmter Stoffe sowie strengere Einfuhr‑ und Kontrollvorschriften.

Schwerpunkte

  • Kennzeichnungspflicht für Futtermittel‑Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel, die Fischmehl, hydrolysierte Proteine oder Calciumphosphate enthalten: Hinweis, dass sie nicht an Wiederkäuer verfüttert werden dürfen.
  • Futtermittel‑Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel, die unter die EU‑Verordnung 1829/2003 fallen, müssen als genetisch verändert gekennzeichnet werden.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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