FWF‑Stimmgewichtungsverordnung (2004) – Festlegung der Stimmenzahlen für Universitäten
Verordnung vom 24.09.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie viele Stimmen jede Universität in der FWF‑Delegiertenversammlung hat – meist zwei, einige drei und wenige nur eine – und tritt am 1. Oktober 2004 in Kraft.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur9/24/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie viele Stimmen jede Universität in der FWF‑Delegiertenversammlung hat – meist zwei, einige drei und wenige nur eine – und tritt am 1. Oktober 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert die Stimmgewichtung der Vertreterinnen und Vertreter der Universitäten in der FWF‑Delegiertenversammlung.
- Die meisten Institutionen erhalten zwei Stimmen; einige größere Universitäten erhalten drei Stimmen, während kleinere Einrichtungen nur eine Stimme bekommen.
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