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Anpassung der EU‑Verordnungen im Lebensmittelgesetz (2004)
Verordnung vom 28.09.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 aktualisiert die Liste der unmittelbar anwendbaren EU‑Verordnungen im Lebensmittelgesetz: Zwei alte Verordnungen werden gestrichen und durch neuere Verordnungen über GVORückverfolgbarkeit und Phytosterin‑Kennzeichnung ersetzt.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen9/28/2004XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 aktualisiert die Liste der unmittelbar anwendbaren EU‑Verordnungen im Lebensmittelgesetz: Zwei alte Verordnungen werden gestrichen und durch neuere Verordnungen über GVORückverfolgbarkeit und Phytosterin‑Kennzeichnung ersetzt.

Schwerpunkte

  • Die bisher in § 10 Abs. 5 des Lebensmittelgesetzes aufgeführten EU‑Verordnungen Nr. 1139/98 und Nr. 50/2000 werden aus der Liste der unmittelbar anwendbaren Rechtsvorschriften gestrichen.
  • Die Liste wird um die EU‑Verordnungen Nr. 1830/2003 (Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO) und Nr. 608/2004 (Kennzeichnung mit Phytosterinen) erweitert.
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Rauch-Kallat Maria

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