Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 aktualisiert die Liste der unmittelbar anwendbaren EU‑Verordnungen im Lebensmittelgesetz: Zwei alte Verordnungen werden gestrichen und durch neuere Verordnungen über GVO‑Rückverfolgbarkeit und Phytosterin‑Kennzeichnung ersetzt.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen9/28/2004XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 aktualisiert die Liste der unmittelbar anwendbaren EU‑Verordnungen im Lebensmittelgesetz: Zwei alte Verordnungen werden gestrichen und durch neuere Verordnungen über GVO‑Rückverfolgbarkeit und Phytosterin‑Kennzeichnung ersetzt.Schwerpunkte
- Die bisher in § 10 Abs. 5 des Lebensmittelgesetzes aufgeführten EU‑Verordnungen Nr. 1139/98 und Nr. 50/2000 werden aus der Liste der unmittelbar anwendbaren Rechtsvorschriften gestrichen.
- Die Liste wird um die EU‑Verordnungen Nr. 1830/2003 (Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO) und Nr. 608/2004 (Kennzeichnung mit Phytosterinen) erweitert.
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