Änderung der Beförderungsbedingungen für Kraftfahrlinien: Krankheits- und Verhaltensausnahmen, Hunderegelungen
Verordnung vom 30.09.2004Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 ergänzt die Beförderungsbedingungen im Kraftfahrlinienverkehr um neue Ausschlussgründe wegen Krankheit, unangemessenem Benehmen bzw. Aussehen und regelt den Transport von Hunden mit Maulkorb und Leinenpflicht.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/30/2004XXII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 ergänzt die Beförderungsbedingungen im Kraftfahrlinienverkehr um neue Ausschlussgründe wegen Krankheit, unangemessenem Benehmen bzw. Aussehen und regelt den Transport von Hunden mit Maulkorb und Leinenpflicht.Schwerpunkte
- Personen, die an einer Krankheit leiden, die nach Bundesrecht einen Ausschluss von der Beförderung rechtfertigt, dürfen nicht im Kraftfahrlinienverkehr mitfahren.
- Personen, die durch unangemessenes Benehmen oder ihr äußeres Erscheinungsbild andere Fahrgäste belästigen oder das Fahrzeug verunreinigen könnten, dürfen nicht mitfahren.
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