Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur9/30/2004XXII
Bildung
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Dienst
Personalentwicklung
Zusammenfassung
Die Grundausbildungsverordnung des BMBWK legt fest, wer, wie und bis wann die Grundausbildung für Bundesbedienstete im Bildungsministerium absolvieren muss. Sie definiert Zuständigkeiten, Ausbildungsplan, Inhalte (praktisch + theoretisch) und endet mit einer Dienstprüfung.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Bediensteten im Ressortbereich des BMBWK, die in einem öffentlich‑rechtlichen oder vertraglichen Dienstverhältnis zum Bund stehen und laut Vertragsbedienstetengesetz bzw. BDG eine Grundausbildung absolvieren müssen.
- Ziel ist eine zukunftsorientierte, individuell abgestimmte Ausbildung, die Gender‑Mainstreaming berücksichtigt und sowohl fachliche als auch allgemeine Kenntnisse vermittelt.
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