Verordnung zur Vergabe von Titeln und akademischem Grad für Lehrgänge in Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung
Verordnung vom 04.10.2004Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 regelt die offizielle Bezeichnung und den akademischen Grad für die Ausbildungs‑ und Masterlehrgänge „Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung“. Sie legt fest, dass die Arge Bildungsmanagement die Titel „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische/r Supervisor/in“ und den Abschluss „Master of Science (Supervision)“ verleihen darf. Gültig von 01.11.2004 bis 31.12.2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur10/4/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 regelt die offizielle Bezeichnung und den akademischen Grad für die Ausbildungs‑ und Masterlehrgänge „Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung“. Sie legt fest, dass die Arge Bildungsmanagement die Titel „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische/r Supervisor/in“ und den Abschluss „Master of Science (Supervision)“ verleihen darf. Gültig von 01.11.2004 bis 31.12.2010.Schwerpunkte
- Die Arge Bildungsmanagement darf den fünfsemestrigen Ausbildungslehrgang als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Der wissenschaftliche Leiter des Ausbildungslehrgangs verleiht den Absolventinnen die Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und den Absolventen „Akademischer Supervisor“.
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