Zusammenfassung
Die Verordnung legt den akademischen Grad „Master of Science (Sustainable Urbanism)" für den Studiengang „Nachhaltiger Urbanismus (MSc)" an der Donau‑Universität Krems fest und bestimmt, dass das Kollegium den Abschluss verleihen darf. Sie tritt am 1. November 2004 in Kraft.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur10/4/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den akademischen Grad „Master of Science (Sustainable Urbanism)" für den Studiengang „Nachhaltiger Urbanismus (MSc)" an der Donau‑Universität Krems fest und bestimmt, dass das Kollegium den Abschluss verleihen darf. Sie tritt am 1. November 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt den akademischen Grad „Master of Science (Sustainable Urbanism)“ für den Studiengang „Nachhaltiger Urbanismus (MSc)" an der Donau‑Universität Krems ein.
- Der oder die Vorsitzende des Kollegiums der Donau‑Universität Krems ist befugt, diesen Grad an die Absolventinnen und Absolventen zu verleihen.
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