<!--[-->Verordnung über den akademischen Grad „Master of Science“ für den Master‑Studiengang „Master of Building Science (MSc)“ an der Donau‑Universität Krems<!--]-->
Verordnung über den akademischen Grad „Master of Science“ für den Master‑Studiengang „Master of Building Science (MSc)“ an der Donau‑Universität Krems
Verordnung vom 04.10.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass das Kollegium der Donau‑Universität Krems den Absolvent*innen des Master‑Studiengangs „Master of Building Science (MSc)“ den akademischen Grad „Master of Science“ (MSc) verleihen darf. Sie gilt ab dem 1. November 2004.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur10/4/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass das Kollegium der Donau‑Universität Krems den Absolvent*innen des Master‑Studiengangs „Master of Building Science (MSc)“ den akademischen Grad „Master of Science“ (MSc) verleihen darf. Sie gilt ab dem 1. November 2004.

Schwerpunkte

  • Der/die Vorsitzende des Kollegiums der Donau‑Universität Krems darf den Absolvent*innen des Master‑Studiengangs „Master of Building Science (MSc)“ den akademischen Grad „Master of Science“ (MSc) verleihen.
  • Die Verordnung tritt am 1. November 2004 in Kraft.
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Gehrer Elisabeth

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