Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur10/4/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die 2004 erlassene Verordnung erlaubt dem Institut THINKPäd in Linz, drei Weiterbildungslehrgänge als Lehrgänge universitären Charakters zu führen und den Absolvent*innen offizielle akademische Titel zu verleihen. Gültig von 1. Oktober 2004 bis 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Universitätsgesetz 2002 und das Universitäts‑Studiengesetz, um die rechtliche Grundlage für die Bezeichnungen zu schaffen.
- THINKPäd darf den Lehrgang „Denk‑ und Gedächtnistraining“ offiziell als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
Dokumente (PDFs)
