<!--[-->Verordnung über offizielle Titel für THINKPäd‑Lehrgänge (2004‑2010)<!--]-->
Verordnung über offizielle Titel für THINKPäd‑Lehrgänge (2004‑2010) Verordnung vom 10/4/2004
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur10/4/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die 2004 erlassene Verordnung erlaubt dem Institut THINKPäd in Linz, drei Weiterbildungslehrgänge als Lehrgänge universitären Charakters zu führen und den Absolvent*innen offizielle akademische Titel zu verleihen. Gültig von 1. Oktober 2004 bis 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Universitätsgesetz 2002 und das Universitäts‑Studiengesetz, um die rechtliche Grundlage für die Bezeichnungen zu schaffen.
  • THINKPäd darf den Lehrgang „Denk‑ und Gedächtnistraining“ offiziell als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
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