Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/20/2004XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 ändert die Wein‑DAC‑Regelungen für das Weinviertel: Sie korrigiert Schreibweisen, setzt einen Zucker‑Grenzwert, regelt Antragsfristen und verschärft Kennzeichnungs‑ sowie Verpackungsanforderungen, u. a. durch ein verpflichtendes Kapsel‑Design.Schwerpunkte
- Die Schreibweise "Districtus Austria Controllatus" wird in "Districtus Austriae Controllatus" korrigiert.
- Der maximale Gehalt an unvergorenem Zucker wird auf höchstens 6 g pro Liter begrenzt.
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