<!--[-->Einrichtung des Master‑Grades „Master of Science (Nachhaltiges Energiemanagement)“ an der Donau‑Universität Krems<!--]-->
Einrichtung des Master‑Grades „Master of Science (Nachhaltiges Energiemanagement)“ an der Donau‑Universität Krems
Verordnung vom 04.10.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 legt fest, dass die Donau‑Universität Krems ihren Absolvent*innen des Lehrgangs Nachhaltiges Energiemanagement den akademischen Grad Master of Science (Nachhaltiges Energiemanagement) verleihen darf. Inkrafttreten war der 1. November 2004.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur10/4/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 legt fest, dass die Donau‑Universität Krems ihren Absolvent*innen des Lehrgangs Nachhaltiges Energiemanagement den akademischen Grad Master of Science (Nachhaltiges Energiemanagement) verleihen darf. Inkrafttreten war der 1. November 2004.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft den neuen akademischen Grad „Master of Science (Nachhaltiges Energiemanagement)“, abgekürzt MSc, für Absolvent*innen des Lehrgangs Nachhaltiges Energiemanagement.
  • Der Vorsitzende des Kollegiums der Donau‑Universität Krems ist befugt, den Grad an die jeweiligen Absolvent*innen zu verleihen.
Dokumente (PDFs)
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