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Verordnung zur Bezeichnung von Lehrgängen und Titeln am Berufsförderungsinstitut Wien
Verordnung vom 04.10.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 erlaubt dem Berufsförderungsinstitut Wien, den Lehrgang „Integrierte Kommunikation“ und den zugehörigen Master‑Lehrgang als universitäre Angebote zu bezeichnen und die Titel „Akademische/r Kommunikationsmanager(in)“ sowie den Grad „Master of Arts" (MA) zu verleihen. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur10/4/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 erlaubt dem Berufsförderungsinstitut Wien, den Lehrgang „Integrierte Kommunikation“ und den zugehörigen Master‑Lehrgang als universitäre Angebote zu bezeichnen und die Titel „Akademische/r Kommunikationsmanager(in)“ sowie den Grad „Master of Arts" (MA) zu verleihen. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Das Berufsförderungsinstitut Wien darf den Lehrgang „Integrierte Kommunikation“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Die Leiterinnen und Leiter des Lehrgangs dürfen den Absolventinnen die Bezeichnung „Akademische Kommunikationsmanagerin“ und den Absolventen „Akademischer Kommunikationsmanager" verleihen.
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