Bundesministerium für Finanzen10/8/2004XXII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung 387/2004 ändert die Richtlinien zur Berechnung finanzieller Auswirkungen neuer Rechtsakte, indem sie neue Kostenpositionen einführt, Aufwandsentschädigungen streicht, Dienstgeberbeiträge erhöht und einheitliche Pauschalsätze für Pensionsvorsorge und Abfertigungen festlegt.Schwerpunkte
- Ein neuer Unterpunkt (2.3.2) wird eingeführt, der festlegt, dass die Ergebnisse einer Kostenrechnung bei der Darstellung von Kostenaussagen verwendet werden müssen.
- Der Teilstrich „Aufwandsentschädigungen“ wird aus der genannten Position gestrichen.
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