<!--[-->Änderung der Finanzberechnungs‑Richtlinien 2004<!--]-->
Änderung der Finanzberechnungs‑Richtlinien 2004
Verordnung vom 08.10.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung 387/2004 ändert die Richtlinien zur Berechnung finanzieller Auswirkungen neuer Rechtsakte, indem sie neue Kostenpositionen einführt, Aufwandsentschädigungen streicht, Dienstgeberbeiträge erhöht und einheitliche Pauschalsätze für Pensionsvorsorge und Abfertigungen festlegt.
Bundesministerium für Finanzen10/8/2004XXII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung 387/2004 ändert die Richtlinien zur Berechnung finanzieller Auswirkungen neuer Rechtsakte, indem sie neue Kostenpositionen einführt, Aufwandsentschädigungen streicht, Dienstgeberbeiträge erhöht und einheitliche Pauschalsätze für Pensionsvorsorge und Abfertigungen festlegt.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Unterpunkt (2.3.2) wird eingeführt, der festlegt, dass die Ergebnisse einer Kostenrechnung bei der Darstellung von Kostenaussagen verwendet werden müssen.
  • Der Teilstrich „Aufwandsentschädigungen“ wird aus der genannten Position gestrichen.
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