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Kostenersatzpflicht für Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen Verordnung vom 10/18/2004
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/18/2004XXII
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Pauschalbeträge für Sicherheitsüberprüfungen nach Geheimhaltungsstufe fest und bestimmt einen Kostenersatz von 1.400 € für Einrichtungen, die den Schutz klassifizierter Dokumente prüfen lassen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt Pauschalbeträge für Sicherheitsüberprüfungen fest: 247,09 € für die Stufe „vertraulich“, 494,18 € für „geheim“ und 741,26 € für „streng geheim“.
  • Ein Kostenersatz von 1.400 € wird für Einrichtungen bestimmt, die prüfen müssen, ob ihr Schutz für klassifizierte Dokumente den Vorgaben der Informationssicherheitsverordnung entspricht.
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Gorbach Hubert




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