Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/20/2004XXII
Arbeitsrecht
Menschenrechte
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt das Verfahren und die Organisation der Senatssitzungen der Gleichbehandlungskommission, inklusive Leitung, Einberufung, Tagesordnung, Vertraulichkeit, Protokollführung und Beschlussfassung.Schwerpunkte
- Der Vorsitzende leitet die Senatssitzungen effizient, eröffnet und schließt sie, erteilt das Wort und fasst Beschlüsse zusammen.
- Vor Amtsantritt müssen Senatsmitglieder (und Ersatzmitglieder) einen Eid leisten; das Angelobungsereignis wird protokolliert.
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