Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus (2004‑2005)
Verordnung vom 20.10.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 957 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf vier Bundesländer, und bestimmt eine maximale Beschäftigungsdauer von 25 Wochen. Sie tritt am 30. April 2005 außer Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/20/2004XXII
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 957 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf vier Bundesländer, und bestimmt eine maximale Beschäftigungsdauer von 25 Wochen. Sie tritt am 30. April 2005 außer Kraft.Schwerpunkte
- Ein Gesamt‑Kontingent von 957 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus wird festgelegt.
- Die Aufteilung des Kontingents erfolgt nach Bundesländern: Kärnten (15), Salzburg (210), Tirol (682) und Wien (50).
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