Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Verlag (2004)
Verordnung vom 15.01.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt das dreijährige Ausbildungsprogramm für den Lehrberuf "Buch‑ und Medienwirtschaft – Verlag" fest und definiert die fachlichen Tätigkeiten sowie Schlüsselkompetenzen, die Lernende erwerben müssen.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/15/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das dreijährige Ausbildungsprogramm für den Lehrberuf "Buch‑ und Medienwirtschaft – Verlag" fest und definiert die fachlichen Tätigkeiten sowie Schlüsselkompetenzen, die Lernende erwerben müssen.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf "Buch‑ und Medienwirtschaft – Verlag" wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
- Die Ausbildung vermittelt 14 fachliche Tätigkeitsfelder, von der Nutzung von Satz‑ und Bildsystemen bis zur Kalkulation von Verkaufspreisen.
Dokumente (PDFs)
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