<!--[-->Verordnung zur Einführung des MSc in Ästhetisch‑rekonstruktiver Zahnmedizin (Donau‑Universität Krems)<!--]-->
Verordnung zur Einführung des MSc in Ästhetisch‑rekonstruktiver Zahnmedizin (Donau‑Universität Krems) Verordnung vom 10/21/2004
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur10/21/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den neuen Master‑Grad „Master of Science (Ästhetisch‑rekonstruktive Zahnmedizin)“ für den entsprechenden Lehrgang an der Donau‑Universität Krems fest und bestimmt, dass der Vorsitzende des Kollegiums ihn verleihen darf. Inkrafttreten ist der 1. November 2004.

Schwerpunkte

  • Der Vorsitzende des Kollegiums der Donau‑Universität Krems ist befugt, den akademischen Grad MSc an Absolvent*innen des Lehrgangs zu verleihen.
  • Die Verordnung tritt am 1. November 2004 in Kraft.
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