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BEV‑Grundausbildungsverordnung (2004) Verordnung vom 10/21/2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/21/2004XXII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass alle Beschäftigten des Bundesamtes für Eich‑ und Vermessungswesen eine verpflichtende Grundausbildung absolvieren müssen, die modular aufgebaut ist, innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein muss und durch eine Dienstprüfung bestätigt wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Bediensteten des BEV, die nach dem Vertragsbedienstetengesetz oder dienstvertraglichen Vereinbarungen verpflichtet sind, eine Grundausbildung zu absolvieren.
  • Die Grundausbildung ist modular aufgebaut und kombiniert Seminare, Trainings, Projektarbeiten, Praktika, E‑Learning und Selbststudium.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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