<!--[-->Verordnung zur Verleihung des Master of Science (Kieferorthopädie) an der Donau‑Universität Krems<!--]-->
Verordnung zur Verleihung des Master of Science (Kieferorthopädie) an der Donau‑Universität Krems
Verordnung vom 21.10.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass das Kollegium der Donau‑Universität Krems den akademischen Grad Master of Science (Kieferorthopädie), abgekürzt MSc, an Absolventinnen und Absolventen des Lehrgangs „Kieferorthopädie (MSc)“ verleihen darf. Sie tritt am 1. November 2004 in Kraft.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur10/21/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass das Kollegium der Donau‑Universität Krems den akademischen Grad Master of Science (Kieferorthopädie), abgekürzt MSc, an Absolventinnen und Absolventen des Lehrgangs „Kieferorthopädie (MSc)“ verleihen darf. Sie tritt am 1. November 2004 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Das Kollegium der Donau‑Universität Krems ist befugt, den akademischen Grad Master of Science (Kieferorthopädie), abgekürzt MSc, zu verleihen.
  • Der Grad wird an Absolventinnen und Absolventen des Lehrgangs „Kieferorthopädie (MSc)“ vergeben.
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