Getreide‑Interventionsverordnung 2004 – Marktorganisation und Qualitätskontrolle
Verordnung vom 29.10.2004Zusammenfassung
Die Getreide‑Interventionsverordnung 2004 regelt, wie die AMA Angebote für Weich‑ und Hartweizen, Gerste und Mais annimmt, Verträge abschließt, Lieferungen kontrolliert, Qualitätsprüfungen durchführt und bei Verstößen Sanktionen verhängt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/29/2004XXII
Lebensmittel
Agrarwirtschaft
Marktorganisation
Land- und Forstwirtschaft
Zusammenfassung
Die Getreide‑Interventionsverordnung 2004 regelt, wie die AMA Angebote für Weich‑ und Hartweizen, Gerste und Mais annimmt, Verträge abschließt, Lieferungen kontrolliert, Qualitätsprüfungen durchführt und bei Verstößen Sanktionen verhängt.Schwerpunkte
- Anbieter können schriftlich oder per Telefax Angebote für Weich‑ und Hartweizen, Gerste sowie Mais einreichen; das Angebot ist verbindlich, die Mindestmenge beträgt 100 t, und bei Rücknahme vor Annahme wird eine Pauschalgebühr von 15 € fällig.
- Die AMA nimmt Angebote über einen Einkauf‑Schluss‑Schein (EKSS) an, kann das Getreide vor Annahme besichtigen und erhebt bei Rücktritt oder Mengenreduzierung nach Ausstellung des EKSS eine Pauschalgebühr von 75 €.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.