1. Änderung der Reihungskriterien‑Verordnung – Gleichstellung in der Ärzt*innen‑Vertragsvergabe
Verordnung vom 04.11.2004Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Reihungskriterien‑Verordnung, um die Gleichstellung von Ärztinnen und Ärzten zu stärken. Sie erweitert anrechenbare Zeiten, führt ein Hearing‑Verfahren bei Ungleichgewicht der Geschlechteranteile ein und legt Übergangsfristen für bereits laufende Verträge fest.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/4/2004XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Reihungskriterien‑Verordnung, um die Gleichstellung von Ärztinnen und Ärzten zu stärken. Sie erweitert anrechenbare Zeiten, führt ein Hearing‑Verfahren bei Ungleichgewicht der Geschlechteranteile ein und legt Übergangsfristen für bereits laufende Verträge fest.Schwerpunkte
- Die Definition von anrechenbaren Zeiten wird erweitert und umfasst nun Präsenz‑, Ausbildungs‑, Zivildienst‑ sowie Mutterschutz‑ und Karenzzeiten, auch aus anderen EU/EWR‑Staaten.
- Wenn im jeweiligen Fachgebiet (Allgemeinmedizin oder Sonderfach) der Anteil an Vertragsärztinnen niedriger ist als der Anteil an Bewerberinnen, wird ein Hearing durchgeführt, um die Erstreihung zu prüfen und ggf. weitere Ärztinnen zu berücksichtigen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.