Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/4/2004XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 4. November 2004 führt den 13. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt neue europäische Standards in Kraft und hebt alte Monographien auf. Der Nachtrag wird vom Verlag Österreich GmbH veröffentlicht.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (4. Auflage 2002) wird offiziell in Kraft gesetzt.
- Alle bisherigen Monographien und Texte, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, verlieren ihre Gültigkeit.
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