<!--[-->Änderung der Kraftstoffverordnung – Einführung von Biokraftstoff‑Quoten und EU‑Spezifikationen<!--]-->
Änderung der Kraftstoffverordnung – Einführung von Biokraftstoff‑Quoten und EU‑Spezifikationen
Verordnung vom 04.11.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung 417/2004 aktualisiert die Kraftstoffverordnung, führt EU‑konforme Spezifikationen für Otto‑ und Dieselkraftstoffe ein, definiert Biokraftstoffe, legt Substitutionsquoten von 2,5 % bis 5,75 % fest und regelt Kennzeichnung sowie Berichtspflichten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/4/2004XXII
Umwelt
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung 417/2004 aktualisiert die Kraftstoffverordnung, führt EU‑konforme Spezifikationen für Otto‑ und Dieselkraftstoffe ein, definiert Biokraftstoffe, legt Substitutionsquoten von 2,5 % bis 5,75 % fest und regelt Kennzeichnung sowie Berichtspflichten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt neue technische Spezifikationen für Otto‑ und Dieselkraftstoffe fest, die sich an den EU‑Richtlinien 2003/17/EG orientieren.
  • Es werden Definitionen für „Biokraftstoffe“ und „Biomasse“ eingeführt sowie weitere Begriffe wie „andere erneuerbare Kraftstoffe“, „Energieinhalt“ und diverse Biokraftstoff‑Typen (z. B. Bioethanol, Biodiesel).
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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