Änderung der Kraftstoffverordnung – Einführung von Biokraftstoff‑Quoten und EU‑Spezifikationen Verordnung vom 11/4/2004
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/4/2004XXII
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung 417/2004 aktualisiert die Kraftstoffverordnung, führt EU‑konforme Spezifikationen für Otto‑ und Dieselkraftstoffe ein, definiert Biokraftstoffe, legt Substitutionsquoten von 2,5 % bis 5,75 % fest und regelt Kennzeichnung sowie Berichtspflichten.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt neue technische Spezifikationen für Otto‑ und Dieselkraftstoffe fest, die sich an den EU‑Richtlinien 2003/17/EG orientieren.
- Es werden Definitionen für „Biokraftstoffe“ und „Biomasse“ eingeführt sowie weitere Begriffe wie „andere erneuerbare Kraftstoffe“, „Energieinhalt“ und diverse Biokraftstoff‑Typen (z. B. Bioethanol, Biodiesel).
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