Regelung zur Fachkunde von unabhängigen Prüfeinrichtungen für das Emissionszertifikategesetz Verordnung vom 11/9/2004
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/9/2004XXII
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Fachkenntnisse und organisatorischen Voraussetzungen Prüfeinrichtungen, leitende Prüfer, Experten und Einzelprüfer besitzen müssen, um Emissionsmeldungen nach dem Emissionszertifikategesetz zu prüfen.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche Qualifikationen Prüfeinrichtungen und Prüfer besitzen müssen, um Emissionsberichte zu prüfen.
- Eine Prüfeinrichtung muss mindestens einen leitenden Prüfer und zwei weitere zugelassene Experten aus den Bereichen Analytik, Verfahrenstechnik oder Datenaudit einsetzen.
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