Regelung zur Fachkunde von unabhängigen Prüfeinrichtungen für das Emissionszertifikategesetz
Verordnung vom 09.11.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Fachkenntnisse und organisatorischen Voraussetzungen Prüfeinrichtungen, leitende Prüfer, Experten und Einzelprüfer besitzen müssen, um Emissionsmeldungen nach dem Emissionszertifikategesetz zu prüfen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/9/2004XXII
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Fachkenntnisse und organisatorischen Voraussetzungen Prüfeinrichtungen, leitende Prüfer, Experten und Einzelprüfer besitzen müssen, um Emissionsmeldungen nach dem Emissionszertifikategesetz zu prüfen.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche Qualifikationen Prüfeinrichtungen und Prüfer besitzen müssen, um Emissionsberichte zu prüfen.
- Eine Prüfeinrichtung muss mindestens einen leitenden Prüfer und zwei weitere zugelassene Experten aus den Bereichen Analytik, Verfahrenstechnik oder Datenaudit einsetzen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.