<!--[-->Regelung zur Fachkunde von unabhängigen Prüfeinrichtungen für das Emissionszertifikategesetz<!--]-->
Regelung zur Fachkunde von unabhängigen Prüfeinrichtungen für das Emissionszertifikategesetz Verordnung vom 11/9/2004
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/9/2004XXII
Umwelt
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Fachkenntnisse und organisatorischen Voraussetzungen Prüfeinrichtungen, leitende Prüfer, Experten und Einzelprüfer besitzen müssen, um Emissionsmeldungen nach dem Emissionszertifikategesetz zu prüfen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Qualifikationen Prüfeinrichtungen und Prüfer besitzen müssen, um Emissionsberichte zu prüfen.
  • Eine Prüfeinrichtung muss mindestens einen leitenden Prüfer und zwei weitere zugelassene Experten aus den Bereichen Analytik, Verfahrenstechnik oder Datenaudit einsetzen.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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