Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 verbietet das In‑Verkehr‑Bringen von Tierarzneimitteln, die bestimmte hormonelle Stoffe oder ß‑Agonisten enthalten, um die Sicherheit von Lebensmitteln und die Gesundheit von Tieren zu schützen. Ausnahmen gelten nur für bereits zugelassene therapeutische Präparate und für einige Hormone bis zum 14. Oktober 2006.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/12/2004XXII
Gesundheit
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 verbietet das In‑Verkehr‑Bringen von Tierarzneimitteln, die bestimmte hormonelle Stoffe oder ß‑Agonisten enthalten, um die Sicherheit von Lebensmitteln und die Gesundheit von Tieren zu schützen. Ausnahmen gelten nur für bereits zugelassene therapeutische Präparate und für einige Hormone bis zum 14. Oktober 2006.Schwerpunkte
- Das In‑Verkehr‑Bringen von Tierarzneimitteln, die Stoffe der Gruppe A/I (z. B. Thyreostatika, Stilbene) enthalten, ist für alle Tiere verboten.
- Das In‑Verkehr‑Bringen von Tierarzneimitteln, die Stoffe der Gruppe A/II (z. B. 17‑ß‑Östradiol, ß‑Agonisten) enthalten, ist für Nutztiere und Aquakulturtiere verboten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.