Verbot des In-Verkehr-Bringens von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten
Verbot des In-Verkehr-Bringens von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthaltenVerordnung vom 11/12/2004
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/12/2004XXII