Bundesministerium für Justiz11/19/2004XXII
Justiz
Strafvollzug
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie viel Strafgefangene pro Arbeitsstunde verdienen – je nach Tätigkeit zwischen € 4,37 und € 6,56 – und tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert fünf Lohnstufen für die Arbeitsvergütung von Strafgefangenen, je nach Art der ausgeführten Tätigkeit.
- Leichte Hilfsarbeiten werden mit € 4,37 pro Stunde vergütet.
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