<!--[-->Verordnung über die Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2005)<!--]-->
Verordnung über die Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2005)
Verordnung vom 19.11.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie viel Strafgefangene pro Arbeitsstunde verdienen – je nach Tätigkeit zwischen € 4,37 und € 6,56 – und tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz11/19/2004XXII
Justiz
Strafvollzug
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie viel Strafgefangene pro Arbeitsstunde verdienen – je nach Tätigkeit zwischen € 4,37 und € 6,56 – und tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert fünf Lohnstufen für die Arbeitsvergütung von Strafgefangenen, je nach Art der ausgeführten Tätigkeit.
  • Leichte Hilfsarbeiten werden mit € 4,37 pro Stunde vergütet.
Dokumente (PDFs)
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