Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/19/2004XXII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Informationen österreichische Seeschiffe vor dem Anlaufen von EU‑Häfen melden müssen, definiert gefährliche und umweltschädliche Güter und schreibt technische Ausstattungen wie AIS‑ und VDR‑Systeme vor.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für österreichische Seeschiffe mit mindestens 300 BRZ, die EU‑Häfen anlaufen oder verlassen.
- Sie definiert „gefährliche Güter“ und „umweltschädliche Güter“ nach internationalen IMO‑Codes.
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