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Statistikverordnung für den Viehbestand 2004
Verordnung vom 23.11.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet die Bundesanstalt Statistik Österreich, im Jahr 2004 den Viehbestand von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen zu erfassen und bis zum 28. Februar 2005 auszuwerten. Sie legt fest, welche Betriebe Auskunft geben müssen, wie die Erhebung erfolgt und dass Gemeinden für ihre Mitwirkung 1,79 € pro befragte Einheit erhalten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/23/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet die Bundesanstalt Statistik Österreich, im Jahr 2004 den Viehbestand von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen zu erfassen und bis zum 28. Februar 2005 auszuwerten. Sie legt fest, welche Betriebe Auskunft geben müssen, wie die Erhebung erfolgt und dass Gemeinden für ihre Mitwirkung 1,79 € pro befragte Einheit erhalten.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss bis zum 28. Februar 2005 eine vollständige Statistik über den Viehbestand 2004 erstellen.
  • Landwirtschaftliche Betriebe, die am Stichtag Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen halten, sind verpflichtet, Auskunft zu geben.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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