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Kostenbeitragspflicht für Nutzer der Schieneninfrastruktur
Verordnung vom 23.11.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass alle Eisenbahnunternehmen, die die österreichische Schieneninfrastruktur nutzen, jährlich Kostenbeiträge an die Schienen‑Control GmbH zahlen müssen, um deren Personal‑ und Sachaufwand zu decken.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/23/2004XXII
Verkehr
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass alle Eisenbahnunternehmen, die die österreichische Schieneninfrastruktur nutzen, jährlich Kostenbeiträge an die Schienen‑Control GmbH zahlen müssen, um deren Personal‑ und Sachaufwand zu decken.

Schwerpunkte

  • Die Schienen‑Control GmbH kann von allen Zugangsberechtigten jährliche Kostenbeiträge verlangen, die sich nach dem tatsächlichen Finanzierungsaufwand und maximal 5 ‰ der im Jahr gezahlten Benützungsentgelte bemessen.
  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Zugangsberechtigte müssen bis zum 30. April des Folgejahres Auskünfte über die für das abgelaufene Kalenderjahr gezahlten Benützungsentgelte geben und Nachweise (z. B. Rechnungen, Kassen‑ oder Bankbelege) zur Verfügung stellen.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert

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