Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/24/2004XXII
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2005 für jedes österreichische Bundesland eine maximale Zahl von ausländischen Beschäftigten fest, um die bundesweite Höchstzahl zu sichern. Sie tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft und endet am 31. Dezember 2005.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jedes Bundesland eine maximale Zahl von ausländischen Beschäftigten fest, um die bundesweite Höchstzahl zu sichern.
- Die Regelungen gelten vom 1. Jänner 2005 bis zum 31. Dezember 2005.
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