<!--[-->Verordnung zur Festlegung des Trassenverlaufs Feldkirchen – Wettmannstätten (Koralmbahn Graz‑Klagenfurt)<!--]-->
Verordnung zur Festlegung des Trassenverlaufs Feldkirchen – Wettmannstätten (Koralmbahn Graz‑Klagenfurt) Verordnung vom 11/29/2004
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/29/2004XXII
Umwelt
Verkehr
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den genauen Verlauf der Koralmbahn‑Strecke Feldkirchen‑Wettmannstätten fest, definiert die Länge, Bauabschnitte und berücksichtigt das Ergebnis einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den genauen Trassenverlauf des Abschnitts Feldkirchen‑Wettmannstätten, der ca. 24,5 km lang ist.
  • Ein Geländestreifen wird ausgewiesen, der das Baugebiet für die neue Hochleistungsstrecke markiert.
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Gorbach Hubert




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