Verordnung zur Festlegung des Trassenverlaufs Feldkirchen – Wettmannstätten (Koralmbahn Graz‑Klagenfurt)
Verordnung vom 29.11.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt den genauen Verlauf der Koralmbahn‑Strecke Feldkirchen‑Wettmannstätten fest, definiert die Länge, Bauabschnitte und berücksichtigt das Ergebnis einer Umweltverträglichkeitsprüfung.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/29/2004XXII
Umwelt
Verkehr
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den genauen Verlauf der Koralmbahn‑Strecke Feldkirchen‑Wettmannstätten fest, definiert die Länge, Bauabschnitte und berücksichtigt das Ergebnis einer Umweltverträglichkeitsprüfung.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den genauen Trassenverlauf des Abschnitts Feldkirchen‑Wettmannstätten, der ca. 24,5 km lang ist.
- Ein Geländestreifen wird ausgewiesen, der das Baugebiet für die neue Hochleistungsstrecke markiert.
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