Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, welche Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch in Österreich zulässig sind, legt Fett‑ und Trockenmasse‑Grenzwerte fest, bestimmt Kennzeichnungs‑ und Namensvorschriften und hebt die frühere Regelung auf.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/22/2004XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, welche Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch in Österreich zulässig sind, legt Fett‑ und Trockenmasse‑Grenzwerte fest, bestimmt Kennzeichnungs‑ und Namensvorschriften und hebt die frühere Regelung auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert verschiedene Kategorien von eingedickter Milch (Kondensmilch) nach Fett‑ und Trockenmassegehalt, sowohl für ungezuckerte als auch für gezuckerte Varianten.
- Bei der Herstellung dürfen maximal 0,03 % Laktose zugesetzt werden; für gezuckerte Produkte ist die Zugabe von Saccharose erlaubt.
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