Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Archiv‑, Bibliotheks‑ und Informationsassistent/in Verordnung vom 12/1/2004
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/1/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige duale Ausbildung für den Lehrberuf Archiv‑, Bibliotheks‑ und Informationsassistent/in fest und definiert deren Berufsbilder, Kernaufgaben und Schlüsselqualifikationen.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Archiv‑, Bibliotheks‑ und Informationsassistent/in wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Das Berufsprofil definiert zehn Kernaufgaben, etwa Medien beschaffen, Daten erfassen, recherchieren, Bestände archivieren und Entleihvorgänge abwickeln.
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