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Drucktechnik‑Ausbildungsordnung 2004 Verordnung vom 12/1/2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/1/2004XXII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreieinhalbjährige Berufsausbildung zum Drucktechniker, definiert einen allgemeinen Basisteil und vier mögliche Schwerpunktmodule sowie die Inhalte der Abschlussprüfung.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Drucktechnik hat eine Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren und umfasst vier mögliche Schwerpunktbereiche: Bogenflachdruck, Rollenrotationsdruck, Digitaldruck und Siebdruck.
  • Jeder Ausbildungsbetrieb muss neben dem allgemeinen Basismodul mindestens einen Schwerpunktmodul unterrichten, um den Lernenden vertiefte Fachkenntnisse zu vermitteln.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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