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Drucktechnik‑Ausbildungsordnung 2004
Verordnung vom 01.12.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreieinhalbjährige Berufsausbildung zum Drucktechniker, definiert einen allgemeinen Basisteil und vier mögliche Schwerpunktmodule sowie die Inhalte der Abschlussprüfung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/1/2004XXII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreieinhalbjährige Berufsausbildung zum Drucktechniker, definiert einen allgemeinen Basisteil und vier mögliche Schwerpunktmodule sowie die Inhalte der Abschlussprüfung.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Drucktechnik hat eine Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren und umfasst vier mögliche Schwerpunktbereiche: Bogenflachdruck, Rollenrotationsdruck, Digitaldruck und Siebdruck.
  • Jeder Ausbildungsbetrieb muss neben dem allgemeinen Basismodul mindestens einen Schwerpunktmodul unterrichten, um den Lernenden vertiefte Fachkenntnisse zu vermitteln.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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