<!--[-->Verordnung zur Berufsausbildung Friseur / Perückenmacher (Stylist) 2004<!--]-->
Verordnung zur Berufsausbildung Friseur / Perückenmacher (Stylist) 2004 Verordnung vom 12/1/2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/1/2004XXII
Bildung
Berufsausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 regelt die dreijährige Berufsausbildung zum Friseur und Perückenmacher (Stylist). Sie definiert Ausbildungsinhalte, Prüfungsmodalitäten und das Verhältnis von Ausbildern zu Lehrlingen.

Schwerpunkte

  • Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule durchgeführt.
  • Auszubildende erlernen ein breites Kompetenzspektrum, von Werkzeugpflege über Frisurengestaltung bis zu kosmetischen Anwendungen.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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