<!--[-->Verordnung zur Berufsausbildung Friseur / Perückenmacher (Stylist) 2004<!--]-->
Verordnung zur Berufsausbildung Friseur / Perückenmacher (Stylist) 2004
Verordnung vom 01.12.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 regelt die dreijährige Berufsausbildung zum Friseur und Perückenmacher (Stylist). Sie definiert Ausbildungsinhalte, Prüfungsmodalitäten und das Verhältnis von Ausbildern zu Lehrlingen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/1/2004XXII
Bildung
Berufsausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 regelt die dreijährige Berufsausbildung zum Friseur und Perückenmacher (Stylist). Sie definiert Ausbildungsinhalte, Prüfungsmodalitäten und das Verhältnis von Ausbildern zu Lehrlingen.

Schwerpunkte

  • Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule durchgeführt.
  • Auszubildende erlernen ein breites Kompetenzspektrum, von Werkzeugpflege über Frisurengestaltung bis zu kosmetischen Anwendungen.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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