Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/1/2004XXII
Bildung
Berufsausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 regelt die dreijährige Berufsausbildung zum Friseur und Perückenmacher (Stylist). Sie definiert Ausbildungsinhalte, Prüfungsmodalitäten und das Verhältnis von Ausbildern zu Lehrlingen.Schwerpunkte
- Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule durchgeführt.
- Auszubildende erlernen ein breites Kompetenzspektrum, von Werkzeugpflege über Frisurengestaltung bis zu kosmetischen Anwendungen.
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