Abfallbehandlungspflichten – Mindeststandards für Elektro‑ und Elektronik‑Altgeräte
Verordnung vom 03.12.2004Zusammenfassung
Die Abfallbehandlungspflichtenverordnung legt Mindeststandards für Sammlung, Lagerung, Transport und Behandlung von gefährlichen und nicht‑gefährlichen Abfällen fest, insbesondere für Elektro‑ und Elektronik‑Altgeräte.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/3/2004XXII
Abfall
Umwelt
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Abfallbehandlungspflichtenverordnung legt Mindeststandards für Sammlung, Lagerung, Transport und Behandlung von gefährlichen und nicht‑gefährlichen Abfällen fest, insbesondere für Elektro‑ und Elektronik‑Altgeräte.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert Mindestanforderungen für Sammlung, Lagerung, Transport und Behandlung von Abfällen, um die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
- Für Elektro‑ und Elektronik‑Altgeräte gelten strenge Lager‑ und Transportbedingungen, damit keine gefährlichen Stoffe austreten.
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