Abfallbehandlungspflichten – Mindeststandards für Elektro‑ und Elektronik‑Altgeräte Verordnung vom 12/3/2004
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/3/2004XXII
Abfall
Umwelt
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Abfallbehandlungspflichtenverordnung legt Mindeststandards für Sammlung, Lagerung, Transport und Behandlung von gefährlichen und nicht‑gefährlichen Abfällen fest, insbesondere für Elektro‑ und Elektronik‑Altgeräte.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert Mindestanforderungen für Sammlung, Lagerung, Transport und Behandlung von Abfällen, um die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
- Für Elektro‑ und Elektronik‑Altgeräte gelten strenge Lager‑ und Transportbedingungen, damit keine gefährlichen Stoffe austreten.
Dokumente (PDFs)
