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Abfallbehandlungspflichten – Mindeststandards für Elektro‑ und Elektronik‑Altgeräte Verordnung vom 12/3/2004
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/3/2004XXII
Abfall
Umwelt
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Abfallbehandlungspflichtenverordnung legt Mindeststandards für Sammlung, Lagerung, Transport und Behandlung von gefährlichen und nicht‑gefährlichen Abfällen fest, insbesondere für Elektro‑ und Elektronik‑Altgeräte.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert Mindestanforderungen für Sammlung, Lagerung, Transport und Behandlung von Abfällen, um die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
  • Für Elektro‑ und Elektronik‑Altgeräte gelten strenge Lager‑ und Transportbedingungen, damit keine gefährlichen Stoffe austreten.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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