Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/3/2004XXII
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 3. Dezember 2004 ändert die Regelungen für generelle Bewilligungen von Funkanlagen, streicht veraltete Tabellenpositionen, fügt neue Funkanlagentypen hinzu und führt Meldepflichten für SNG‑Funkanlagen ein.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird auf Grundlage von § 74 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes erlassen.
- Der Hinweis auf die Herstellererklärung wird gestrichen, sodass Betreiber nicht mehr nachweisen müssen, für welche Schnittstelle die Funksendeanlage konstruiert ist.
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